Gemeinnützigkeit

Wir freuen uns, nun offiziell bekanntgeben zu können:

Das Finanzamt Helmstedt bestätigte uns per 01.09.2005 die Gemeinnützigkeit des Nordic Cat Club im Sinne der §§51 ff AO und §5 Absatz 1 Nummer 9 KStG.

Der Nordic Cat Club Helmstedt fördert die allgemein als besonders
förderungswürdig anerkannten Zwecke

  • des Tierschutzes (Abschnitt A Nummer 11 der Anlage 1 zu §48 Absatz 2 EStDV.
  • der Tierzucht (Abschnitt B Nummer 4 der Anlage 1 zu §48 Absatz 2 EStDV

    Der Nordic Cat Club ist ab sofort berechtigt, für Sach- und/oder Geldspenden, die zur Verwendung dieser Zwecke zugewendet werden, eine Zuwendungsbestätigung nach §50 Absatz 1 EStDV auszustellen. Für Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

    Das Finanzamt Helmstedt erteilte uns am 26.04.2005 einen Freistellungsbescheid für die Körperschafts- und Gewerbesteuer nach §5.1.9 KStG und §3.6 GewStG, weil wir gemeinnützigen Zwecken nach §§51 ff AO dienen.

    Ihr Team vom NCC

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